Dominicas CBI-Programm stellt kein Risiko für Steuerhinterziehung dar, stellt führendes britisches Unternehmen fest – CS Global Partners

„Smith & Williamson ist der Ansicht, dass eine Staatsbürgerschaft über Investitionen kein Steuerhinterziehungsrisiko darstellt. Eine Staatsbürgerschaft alleine reicht nicht aus, um in einem Land steuerlich ansässig zu werden, und bei einem bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen ist eine Privatperson nur in dem Land ihrer Steueransässigkeit steuerpflichtig‘, so die Autoren.

Die Einschätzung von Smith & Williamson ist vergleichbar mit dem der internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young, die im März 2019 einen ähnlichen Bericht  veröffentlichte, aus dem hervorgeht, dass „auf der Hand liegt, dass das Konzept einer Staatsbürgerschaft sich von dem einer Steueransässigkeit unterscheidet. Eine Staatsbürgerschaft darf keine Gelegenheiten für Steuervermeidung und Steuerflucht bieten, da die Regeln für die Steuererklärung die Staatsbürgerschaft ausdrücklich nicht als einen Test anerkennen.‘

Nur Staatsbürgerschaft, keine Steueransässigkeit

Dominica bietet eines der weltweit ältesten CBI-Programme (Citizenship by Investment, Staatsbürgerschaft über Investitionen) an. Das 1993 ins Leben gerufene Programm ermöglicht es ausländischen Antragstellern, im Austausch gegen eine Investition und ausschließlich nach einem äußerst strengen Due-Diligence-Verfahren Staatsbürger von Dominica zu werden. Gelder aus dem CBI-Programm dienen zur Unterstützung des Ökotourismus und zur Förderung sozio-ökonomischer Initiativen auf der Insel, darunter mehrere Bauprojekte zur Anpassung an den Klimawandel. Premierminister Roosevelt Skerrit möchte Dominica infolge der verheerenden Auswirkungen von Hurrikan Maria im Jahr 2017 zur „weltweit ersten klimawandelstabilen Nation‘ machen.

Weder die Verfassung, das Staatsbürgerschaftsgesetz noch die Vorschriften zur Erlangung der Staatsbürgerschaft durch Investitionen in Dominica berechtigen Antragsteller zu einem anderen Status als dem eines Staatsbürgers. Insbesondere, so Smith & Williamson, ist eine Staatsbürgerschaft in Dominica „nicht gleichbedeutend mit einer Ansässigkeit‘ und „wirkt sich nicht auf den Status einer Person als steuerlich in Dominica ansässig aus‘. Dies ist von zentraler Bedeutung für die Schlussfolgerungen des Berichts, da im Hinblick auf die Steuerpflicht von Privatpersonen „nur Länder, in denen eine Privatperson steuerlich ansässig ist, das weltweite Einkommen und den weltweiten Ertrag einer Privatperson besteuern können‘ und „derzeit nur die USA, Ungarn und Eritrea Privatpersonen sowohl auf der Grundlage der Ansässigkeit als auch auf der Grundlage der Staatsbürgerschaft besteuern‘. Da Dominica Privatpersonen nicht auf der Grundlage ihrer Staatsbürgerschaft besteuert, können Wirtschaftsbürger sich nicht aufgrund ihrer Staatsbürgerschaft in Dominica ihrer Steuerpflicht in einem anderen Land entledigen.

Es wurden Bedenken hinsichtlich dessen, dass das CBI-Programm in Dominica eine Steuerhinterziehung erleichtern könnte, angeführt – insbesondere von der OECD in ihrer Einschätzung davon, ob eine Erlangung der Staatsbürgerschaft durch Investitionen ein Umgehen des Common Reporting Standard (CRS) ermöglichen kann. Smith & Williamson ist jedoch der Ansicht, dass diese Bedenken unbegründet und fehl am Platz sind, da „die Berichterstattung gemäß dem CRS […] auf dem steuerlichen Wohnsitz und nicht auf der Staatsbürgerschaft oder dem Recht, sich in einem Rechtssystem aufzuhalten, beruht‘.

Keine Doppelbesteuerungsentlastung

Zum Abschluss stellen Smith & Williamson die Frage, ob eine steuerliche Ansässigkeit in Dominica in Kombination mit einer Steueransässigkeit in einem anderen Land sich für die jeweilige Person als vorteilhaft erweisen könnte. Die Antwort ist eine kategorisches „Nein‘ für alle, die nicht in zwei Karibikstaaten steuerlich ansässig sind, da Dominica nur über Doppelbesteuerungsabkommen mit Mitgliedstaaten der Karibischen Gemeinschaft verfügt. Somit würde in den allermeisten Fällen eine in Dominica steuerlich ansässige Person „nur für bereits entrichtete Steuerzahlungen eine ausländische Steuervergünstigung im Hinblick auf die Steuerschuld in Dominica erhalten‘ und es gäbe nichts, was eine Besteuerung der in Dominica ansässigen Person durch das zweite Land der Steueransässigkeit verhindern würde. Smith & Williamson belegt diesen Punkt über eine Analyse der Situation einer fiktiven Person, die im Vereinigten Königreich steuerlich ansässig sowie Staatsbürger von Dominica ist: „Eine Staatsbürgerschaft in Dominica hätte keine negativen Auswirkungen auf im Vereinigten Königreich zahlbare Steuern. Sogar dann, wenn die Person auch in Dominica steuerlich ansässig werden würde, könnte ihr Einkommen möglicherweise doppelt besteuert werden, und diese Steuerschuld ließe sich durch die Inlandssteuergesetze der beteiligten Hoheitsgebiete nicht mindern.‘

Die vollständigen Berichte von Smith & Williamson sowie EY sind hier verfügbar.

Kontakt: pr@csglobalpartners.com

LONDON, 29. April 2019 /PRNewswire/ — Dominica steht im Mittelpunkt eines neuen Berichts des britischen Finanzdienstleisters Smith & Williamson. Der Bericht mit dem Titel Staatsbürgerschaft und Ansässigkeit im Vergleich: die steuerlichen Auswirkungen von Programmen zur Erlangung einer Staatsbürgerschaft über Investitionen untersucht die steuerlichen Folgen davon, wenn Privatpersonen an Dominicas Programm zur Erlangung der Staatsbürgerschaft über Investitionen teilnehmen. Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass keine negativen Auswirkungen für Dominica oder Hoheitsgebiete bestehen, in denen die Person vor der Erlangung der Wirtschaftsbürgerschaft in Dominica besteuert wurde.